Huepfburg JF Vulkaneifel

Hüpfburg

Huepfburg JF Vulkaneifel

Huepfburg JF Vulkaneifel

Die Jugendfeuerwehren des Landkreis Vulkaneifel verleihen eine Hüpfburg, an Vereine und Verbände aus dem Landkreis Vulkaneifel, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe und -arbeit tätig sind. Eine Entleihe über die Grenzen des Landkreises Vulkaneifel hinaus erfolgt generell nicht.

Die Hüpfburg kann beispielsweise bei Spielfesten, Zeltlagern oder Aktionstagen von Jugendgruppen und Vereinen eingesetzt werden.

Für die Ausleihe werden eine Nutzungsgebühr in Höhe der 2017-01-01 Preisliste - Zelte Spielmobil Loeschzug Huepfburg erhoben.

Die Jugendfeuewehren Landkreis Vulkaneifel weisen darauf hin, dass der Entleiher der Hüpfburg für eine angemessene Beaufsichtigung Sorge zu tragen hat, denn die Jugendfeuerwehren Landkreis Vulkaneifel übernehmen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gegebenenfalls hat der Entleiher für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es besteht jedoch eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug.

Reservieren kann man die Hüpfburg unter folgender Email-Adresse: spielmobil(at)jf-lk-vulkaneifel(dot)de